Inklusionsbetriebe
Inklusionsbetriebe profitieren im Gegensatz zu öffentlichen und privaten Arbeitgebern von zusätzlichen Fördermöglichkeiten. Als reguläre Leistungen des besonderen Aufwandes nach §217 SGB XI erhalten sie bei einer Vollzeitbeschäftigung bis zu 300€ im Monat, wenn es sich bei dem oder bei der Beschäftigten um eine Schwerbehinderte oder eine gleichgestellte Person handelt. Bei nicht anerkannten schwerbehinderten und nicht weiterlesen…