Um ein Budget für Arbeit zu beantragen, muss bei der betroffenen Person eine Erwerbsminderung im Sinne des SGB VII vorliegen.
Diese kann nachgewiesen werden durch:
- Eine Tätigkeit im Arbeitsbereich einer WfbM oder eines AL
- Den Grundsicherungsbescheid eines SGB VII-Trägers
- Einen Bescheid der Deutschen Rentenversicherung.