Lohnkostenausgleich

Der Lohnkostenausgleich wird zur Kompensation der angenommenen Leistungsminderung der oder des Beschäftigten an die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ausbezahlt. In Hessen beträgt dieser bis zu 75% des Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bruttolohns, höchstens aber 40% der mittleren Bezugsgröße. Bei Vollzeit beträgt die Förderung im Jahr 2019 maximal 1.246€ im Monat.

Neben dem Lohnkostenausgleich, gibt es in Hessen zwei ergänzende Möglichkeiten zur Förderung von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Gemeinsam mit dem Budget für Arbeit können die Lohnkosten in den ersten beiden Förderjahren nahezu vollständig ausgeglichen werden:

  • Das hessische Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (HePAS 2020) bietet Prämien für die Einstellung von Menschen mit Behinderungen. Es wurde ins Leben gerufen, um der Benachteiligung schwerbehinderter Menschen auf dem 1. Arbeitsmarkt entgegen zu treten.
  • Das Programm Alle im Betrieb bietet die Förderung von neu geschaffenen Zielgruppenarbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.