Über den Lohnkostenausgleich hinaus, umfasst das Budget für Arbeit auch Leistungen für Hilfen am Arbeitsplatz.
Die Kosten für die erforderliche Anleitung und Begleitung der oder des Beschäftigten, werden vom Budget für Arbeit übernommen. Die Beschäftigte Person wird somit während der gesamten Förderdauer begleitet.
Falls notwendig, werden auch die Kosten für Jobcoaches und Arbeitsassistenz über das Budget für Arbeit finanziert.
Darüber hinaus werden die Kosten zur Schaffung neuer Zielgruppenarbeitsplätze und die bei der Behindertengerechten Einrichtung dieser Arbeitsplätze entstehenden Kosten übernommen.
Zuletzt können auch die anfallenden Kosten für notwendige technische Hilfen am Arbeitsplatz ausgeglichen werden.